Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der GRISSLI GmbH
§ 1: Geltungsbereich, Form
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist und für jedes Angebot und jeden Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, sofern die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen Bedingungen abweichen.
1.2 Die Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht nur zugunsten des Auftragnehmers, sondern auch für alle anderen Personen, die für den Auftragnehmer arbeiten, bzw. für alle Personen, die der Auftragnehmer bei der Ausführung eines Auftrags einsetzt, bzw. für alle Personen, für deren Handlungen oder Unterlassungen der Auftragnehmer haftbar sein könnte.
1.3 Es gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden ausdrücklich keine Anwendung. Im Einzelfall schriftlich getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Auftrags ungültig sein oder für nichtig erklärt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen so weit wie möglich in Kraft, und die betreffende Bestimmung wird nach Absprache durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
§ 2: Vertragsschluss, Kostenvoranschläge, Angebote
2.1 Die bloße Abgabe eines Angebotes oder eines Kostenvoranschlags (KVA) oder einer ähnlichen Mitteilung, sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Der Auftraggeber beginnt mit einer neuen Buchung gegenüber dem Auftragnehmer („Neue Buchung starten“) und die Anfrage endet, wenn der Auftraggeber sämtliche relevanten Angaben gemacht hat und zum Ende den Button „Jetzt kaufen“ bestätigt.
2.3 Im Anschluss erhält der Auftraggeber eine Bestätigung vom Auftragnehmer und erst mit dieser kommt der Vertrag zustande.
§ 3: Ausführung des Auftrags
3.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Ausführung eines Auftrags die Interessen des Auftraggebers sorgfältig zu berücksichtigen.
3.2 Dem Auftragnehmer steht es frei, Aufträge unter seiner Verantwortung durch Mitarbeiter und/oder von ihm beauftragte Dritte ausführen zu lassen.
3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle Informationen, die der Auftragnehmer als notwendig angibt oder von denen der Auftraggeber vernünftigerweise annehmen muss, dass sie für die Erfüllung des Vertrages notwendig sind, dem Auftragnehmer korrekt und rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Abweichungen hiervon können zu Verzögerungen führen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat. Wenn die für die Erfüllung des Vertrages erforderlichen Informationen dem Auftragnehmer nicht rechtzeitig oder nicht korrekt zur Verfügung gestellt werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erfüllung des Vertrages auszusetzen und/oder dem Auftraggeber die durch die Verzögerung entstehenden Mehrkosten nach den üblichen hierfür notwendigen Kosten in Rechnung zu stellen.
3.4 Der Auftraggeber garantiert dem Auftragnehmer die Richtigkeit der erteilten Informationen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die sich daraus ergeben, dass der Auftragnehmer sich auf ungenaue und/oder unvollständige und/oder unwahre Angaben des Auftraggebers verlassen hat.
3.5 Bei der Erstellung von Wohnflächenberechnungen geht der Auftragnehmer davon aus, dass die vorgefundenen Räume baurechtlich genehmigt sind. Die Berechnung erfolgt gemäß WoFlV, das Vorliegen von Baugenehmigungen wird nicht geprüft, ebensowenig landesbaurechtliche Anforderungen an Rettungswege, Belichtung, Raumhöhen etc.
In besonders offensichtlichen Fällen können solche Flächen dennoch zum Abzug gebracht werden.
3.6 Bei Aufträgen zur Vermessung werden die Angaben zu Flächen oder sonstigen Maßen nach dem branchenüblichen Aufmaß ermittelt. Die daraus resultierende Angabe der Oberfläche oder sonstiger Maße und Angaben ist als Anhaltspunkt zu verstehen, ohne dass der Auftragnehmer eine Gewähr für die Exaktheit der Oberfläche oder sonstiger Maße und Angaben übernimmt. Der Auftragnehmer wird sich jedoch bemühen, die tatsächlichen Gegebenheiten so getreu wie möglich wiederzugeben.
3.7 Der Auftraggeber wird den Ort, an dem der Auftragnehmer die Leistung erbringt, entsprechend vorbereiteten. Repräsentativ und aufgeräumt für die Erstellung von Fotos, gut zugänglich im Falle der Vermessung per Laserscan. Ausfallzeiten und Verzögerungen aufgrund mangelnder Vorbereitung können vom Auftragnehmer nachberechnet werden, nicht optimale Fotos sind im Fall mangelnder Vorbereitung dem Auftragnehmer nicht anzulasten.
3.8 Vor Beauftragung der Anfertigung von Drohnenflügen hat der Auftraggeber sich zu erkundigen, ob Drohnenflüge an dem Ort gestattet sind. Eventuell einzuholende Genehmigungen, bspw. für Flüge in der Nähe von Polizeidienststellen, hat der Auftraggeber vor dem jeweiligen Termin einzuholen.
§ 4: Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und sonstiger staatlicher Abgaben.
4.2 Der Preis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der 14 Tage nach Rechnungstellung befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, ohne des es einer weiteren Inverzugsetzung bedarf.
4.3 Im Falle eines Zahlungsverzugs ist der Auftragnehmer sofort berechtigt, die Erbringung seiner Leistungen einzustellen, ohne dass dies zu einer Schadensersatzpflicht seinerseits führt.
§ 5: Geistiges Eigentum
5.1 Alle Rechte an den bei der Ausführung des Auftrags erstellten Mediendateien, insbesondere an den ursprünglichen sowie bearbeiteten Fotos, Grundrissen und 360°-Fotografien stehen dem Auftragnehmer als dessen geistiges Eigentum zu. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die vom Auftragnehmer erstellten Mediendateien vom Auftragnehmer für kommerzielle Zwecke/Direktmarketing verwendet werden dürfen, wofür eine datenschutzrechtliche Genehmigung (durch Dritte) erforderlich sein kann. Widersprechen diese Dritten der Nutzung der Dateien, werden diese vom Auftragnehmer nicht genutzt.
Die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt. Der Auftragnehmer wird vom Auftraggeber vollumfänglich und uneingeschränkt von allen Ansprüchen freigestellt, die Dritte gegen den Auftragnehmer geltend machen können.
5.2 Soweit der Auftraggeber die Möglichkeit hat, dem Auftragnehmer Daten elektronisch zur Verfügung zu stellen (z.B. über eine Upload-Option auf der Website), garantiert der Auftraggeber, dass (a) er berechtigt ist, diese Daten dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen und dass dies nicht gegen die Rechte Dritter oder geltende Gesetze und Vorschriften verstößt; (b) der Auftragnehmer berechtigt ist, die zur Verfügung gestellten Daten zu nutzen und dass dies nicht gegen die Rechte Dritter oder geltende Gesetze und Vorschriften verstößt; und dass (c) die Daten bereits vom Auftragnehmer von allen personenbezogenen Daten befreit wurden. Der Auftraggeber stellt die beauftragte Firma hiermit von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Zurverfügungstellung von Daten durch den Auftraggeber an die beauftragte Firma (und deren Nutzung durch diese) ergeben.
§ 6: Mängel und sonstige Haftung
6.1 Für die Rechte des Auftraggebers hinsichtlich der ausgeführten Arbeiten gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
6.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass der Auftragnehmer sich auf ungenaue und/oder unvollständige und/oder unwahre Informationen verlassen hat, die vom oder im Namen des Auftraggebers bereitgestellt wurden.
6.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden durch Betriebsunterbrechung, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
6.4 Im Falle einer Haftung des Auftragnehmers ist seine Haftung jederzeit auf den Betrag beschränkt, der von einer vom Auftragnehmer in dem betreffenden Fall abgeschlossenen Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird. Besteht keine Haftpflichtversicherung oder zahlt der Haftpflichtversicherer, gleich aus welchem Grund, nicht aus, so ist die Haftung des Auftragnehmers auf die Höhe des für die Ausführung des Auftrags vereinbarten Honorars beschränkt. Der Gesamtbetrag des Schadensersatzes gemäß diesem Artikel darf in keinem Fall das Fünffache des für die Ausführung des Auftrags vorgesehenen Honorars übersteigen, höchstens jedoch 10.000,00 € pro Ereignis.
6.5 Der Auftragnehmer haftet niemals fehlerhafte Messungen von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Der Auftragnehmer geht davon aus, dass bei allen Messungen eine Überprüfung durch den jeweiligen Auftraggeber stattfindet.
§ 7: Aufbewahrung der Daten
7.1 Dem Auftraggeber werden die Ergebnisse der Arbeit in digitaler Form bereitgestellt, in der Regel als Downloadlink per E-Mail. Ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung des Auftrages, hierüber informiert eine E-Mail, werden die Daten 28 Tage auf dem Server des Auftragnehmers zum Download bereitgestellt.
Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten endgültig gelöscht.
§ 8: Rechtswahl, Gerichtsstand und Sonstige Bestimmungen
8.1 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vertragsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrecht, insbesondere UN-Kaufrechts.
8.2 Gerichtsstand für alle sich aus dem Auftragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar erbenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
8.3 Der Auftragnehmer registriert die persönlichen und geschäftlichen Daten des Auftraggebers und darf diese für die Erfüllung der Verträge frei verwenden.
